Unternehmensnachfolge in der Familie: Verschenken - aber richtig!
Mit "warmen Händen" verschenken soll gemäß einer alten Weisheit besser sein. Das stimmt sogar meist und nicht nur, weil der Schenkende noch den Dank entnehmen kann.
Dennoch gerade beim Schenken lauern Fallen und Probleme.
Jede Familie ist einzigartig, in der einen gibt es nur ein Kind, in der nächsten mehrere und wiederum in anderen sogar unerwartet mehrere Kinder, z.Bsp. voreheliche Sprösslinge, manchmal kommen diese nach langer "Funkstille" - oft seit Geburt - ganz plötzlich auf "Mama und Papa" zu, gerade wenn es etwas "zu erben" gibt.
Erben? Wir sprechen doch über Schenken, da kann doch jeder machen was er will? Vom Prinzip richtig, dennoch richtet sich das Schenken, hier vorweggenommene Erbfolge, nach dem Erbrecht.
"Verschenken ist nicht so leicht"
Zu bedenken sind die nicht nur die "gerechte Verteilung" an mehrere Kinder (was ist "gerecht", wer bekommt wann was, wer führt das Unternehmen weiter, usw.?), sondern auch steuerrechtliche Auswirkungen. So gibt es Freibeträge für Schenkungen (z.Bsp. TEUR 400 an Kinder alle 10 Jahre), bei der vorweggenommenen Erbfolge/Übertragungen von Unternehmen sog. (Steuer-) Verschonungsmodelle, die kleinen und mittleren Unternehmen i.d.R. eine steuerfreie Übertragung ermöglichen.
Auch soll das "Geschenk" wirtschaftlich sein, d.h. das Unternehmen muss den Beschenkten ernähren, ggfs. die Altersabsicherung des Schenkenden sichern und dann noch rentabel und liquide bleiben, wenn es um Investitionen geht, oft gerade bei kleineren Unternehmen ein Widerspruch.
Was ist gerecht?
Zudem wünschen Eltern sich "Gerechtigkeit" bei der vorzeitigen Erbfolge, doch was ist gerecht? Bekommt eines der Kinder das Unternehmen zur Fortführung, das andere Kind eine Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Verteilung gerecht ist, selbst wenn eine Bewertung der Firma und der Immobilie auf den gleichen Wert käme. Letztendlich muss der Jungunternehmer für seine Erträge hart arbeiten, für Kredite haften usw., während das andere Kind seinem Angestelltenverhältnis "in Ruhe" nachgehen kann und die Erträge aus der Immobilie genießt.
Pflichtteil - Ungeliebte Erben loswerden?
Oft hat die Schenkung zu Lebzeiten noch einen weiteren Hintergrund, "ungeliebte Erben in spe", i.d.R. voreheliche Kinder, sollen am Erbe nicht partizipieren.
Aber auch dieses "Modell" hat Tücken". So steht jedem (!) Erben sein Pflichtteil am Erbe per Gesetz zu, hier die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Enterben hat also eine klare Grenze, und diese heißt 50%!
Also schnell verschenkt, scheint die Lösung, wo nichts zu vererben ist, kein Pflichtteil, so die Annahme! Leider falsch, auch hier sagt der Gesetzgeber, wo es lang geht. Wird zu Lebzeiten innerhalb der Familie verschenkt, besteht immer noch der Pflichtteilsanspruch! Nur schmilzt dieser binnen 10 Jahren nach Schenkung um je 1/10 pro Jahr ab. Verstirbt der Schenkende nach nur zwei Jahren ab Schenkung, bleiben immer noch 80% "Erbmasse", auf die an unerwartete Miterben ihren Pflichtteil beanspruchen und mit ihren Anwälten auch durchsetzen werden. Nicht nur für ein Unternehmen eine Katastrophe, auch Immobilienerben müssen sehen, wie sie den Erbanspruch finanzieren.
Strategie "Überleben"?
Die Strategie heißt also, rechtzeitig verschenken und 10 Jahre überleben, dann gehen Pflichtteilsberechtigte wohl leer aus. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, nicht selten wird für die Altersabsicherung ein Nießbrauch auf Immobilienvermögen vereinbart, dieser hemmt das "Abschmelzen" mit der 10-Jahresfrist komplett!
Alternativen?
Alternativen können der Verkauf innerhalb der Familie zu "marktgerechten" Preisen sein, ggfs. finanziert durch eine Bank oder das Verkäuferdarlehen. Letzteres kann zur Altersabsicherung herhalten. Verstirbt ein Schenkender und es bestehen Restansprüche aus dem Darlehen, gehen diese wieder in die Erbmasse ein, das Rechnen beginnt zwar von neuem, aber wirtschaftlich ist alles kalkulierbar.
Obige Ausführungen sind nur ein "sehr lockerer" Überblick zum Thema, auch sind diese Ausführungen nicht vollständig bzw. ein "bücherfüllendes" Thema mit betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, erb- und eherechtlichen zusammenhängen.
Gerne helfen wir Ihnen, eine Ihrer Situation angemessene Lösung zu entwerfen, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.